Amtsgericht Gummersbach, 2015-02-27, 22 F 28/15

22 F 28/15Gericht erster Instanz27.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 22 F 28/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-27

Aktenzeichen: 22 F 28/15

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2015:0227.22F28.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Auf Antrag des Antragstellers vom 26.01.2015 wird gegen die Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 EUR und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 50 EUR eine Ordnungshaft von einem Tag festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Verfahrenswert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

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