22 F 28/15•Amtsgericht Gummersbach, 2015-02-27, 22 F 28/15
Amtsgericht Gummersbach, 2015-02-27, 22 F 28/15
22 F 28/15Gericht erster Instanz27.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 22 F 28/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-27
Aktenzeichen: 22 F 28/15
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2015:0227.22F28.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Auf Antrag des Antragstellers vom 26.01.2015 wird gegen die Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 EUR und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 50 EUR eine Ordnungshaft von einem Tag festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Verfahrenswert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.