Amtsgericht Gummersbach, 2015-05-29, 40 VI 796/14

40 VI 796/14Gericht erster Instanz29.05.2015

Regest

Die in einem Testament getroffene Regelung "Es bleibt die gesetzliche Regelung" ist nicht eindeutig dahingehend zu verstehen, dass der Erblasser die gesetzlichen Erben als Erben einsetzen wollte

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 40 VI 796/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-29

Aktenzeichen: 40 VI 796/14

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2015:0529.40VI796.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 40

Normen: § 2361 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Die in einem Testament getroffene Regelung "Es bleibt die gesetzliche Regelung" ist nicht eindeutig dahingehend zu verstehen, dass der Erblasser die gesetzlichen Erben als Erben einsetzen wollte

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, den am 29.10.2014 vom Amtsgericht H. erteilten Erbschein einzuziehen, wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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