40 VI 796/14•Amtsgericht Gummersbach, 2015-05-29, 40 VI 796/14
Amtsgericht Gummersbach, 2015-05-29, 40 VI 796/14
40 VI 796/14Gericht erster Instanz29.05.2015
Regest
Die in einem Testament getroffene Regelung "Es bleibt die gesetzliche Regelung" ist nicht eindeutig dahingehend zu verstehen, dass der Erblasser die gesetzlichen Erben als Erben einsetzen wollte
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 40 VI 796/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-29
Aktenzeichen: 40 VI 796/14
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2015:0529.40VI796.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 40
Normen: § 2361 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Die in einem Testament getroffene Regelung "Es bleibt die gesetzliche Regelung" ist nicht eindeutig dahingehend zu verstehen, dass der Erblasser die gesetzlichen Erben als Erben einsetzen wollte
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, den am 29.10.2014 vom Amtsgericht H. erteilten Erbschein einzuziehen, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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