Amtsgericht Gummersbach, 2015-08-27, 15 C 196/15

15 C 196/15Gericht erster Instanz27.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 15 C 196/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-27

Aktenzeichen: 15 C 196/15

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2015:0827.15C196.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 85,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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