10 C 56/15•Amtsgericht Gummersbach, 2016-09-28, 10 C 56/15
Amtsgericht Gummersbach, 2016-09-28, 10 C 56/15
10 C 56/15Gericht erster Instanz28.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 10 C 56/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-28
Aktenzeichen: 10 C 56/15
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2016:0928.10C56.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 10
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2112,25 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 14.01.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 179,27 € freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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