16 C 121/17•Amtsgericht Gummersbach, 2017-10-18, 16 C 121/17
Amtsgericht Gummersbach, 2017-10-18, 16 C 121/17
16 C 121/17Gericht erster Instanz18.10.2017
Regest
Zu den Voraussetzungen für die Annahme der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners (Anschluss BGH, Urteil vom 01.06.2017 - IX ZR 48/15 - juris).
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 16 C 121/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-18
Aktenzeichen: 16 C 121/17
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2017:1018.16C121.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 16
Normen: § 143 InsO, § 133 InsO
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen für die Annahme der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners (Anschluss BGH, Urteil vom 01.06.2017 - IX ZR 48/15 - juris).
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vollstreckbar.
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