85 OWi-932 Js 9226/19-269/19•Amtsgericht Gummersbach, 2019-11-20, 85 OWi-932 Js 9226/19-269/19
Amtsgericht Gummersbach, 2019-11-20, 85 OWi-932 Js 9226/19-269/19
85 OWi-932 Js 9226/19-269/19Gericht erster Instanz20.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 85 OWi-932 Js 9226/19-269/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-20
Aktenzeichen: 85 OWi-932 Js 9226/19-269/19
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2019:1120.85OWI932JS9226.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 85 OWi
Tenor
Der P-Kreis ist verpflichtet, dem Betroffenen Einsicht in alle dem Messverfahren zugrunde liegenden Messdateien bezüglich der Messreihe, welche dem angegriffenen Bußgeldbescheid zugrunde liegt, inklusive Auslesesoftware (ggf. inkl. Token und Passwort) zu gewähren. Der Betroffene hat sich zwecks Einsichtnahme mit der Bußgeldstelle, Rechtsamt (Frau K.) in Verbindung zu setzen, da die Einsicht nur dort gewährt werden kann.
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