Amtsgericht Gummersbach, 2019-11-20, 85 OWi-932 Js 9226/19-269/19

85 OWi-932 Js 9226/19-269/19Gericht erster Instanz20.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 85 OWi-932 Js 9226/19-269/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-20

Aktenzeichen: 85 OWi-932 Js 9226/19-269/19

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2019:1120.85OWI932JS9226.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 85 OWi

Tenor

Der P-Kreis ist verpflichtet, dem Betroffenen Einsicht in alle dem Messverfahren zugrunde liegenden Messdateien bezüglich der Messreihe, welche dem angegriffenen Bußgeldbescheid zugrunde liegt, inklusive Auslesesoftware (ggf. inkl. Token und Passwort) zu gewähren. Der Betroffene hat sich zwecks Einsichtnahme mit der Bußgeldstelle, Rechtsamt (Frau K.) in Verbindung zu setzen, da die Einsicht nur dort gewährt werden kann.

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