Amtsgericht Waldbröl, 2012-01-11, 10 XVII 198-11

10 XVII 198-11Gericht erster Instanz11.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Waldbröl — 10 XVII 198-11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-11

Aktenzeichen: 10 XVII 198-11

ECLI: ECLI:DE:AGGM2:2012:0111.10XVII198.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Betreuungsabteilung

Tenor

wird die für den Betroffenen geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender Maßgabe:

Der Aufgabenkreis des Betreuers..........bleibt unverändert und umfasst:

Gesundheitsfürsorge, alle Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Ämtern, Befugnis zum Empfang von Post, Befugnis zum Widerruf von Vollmachten.

Der Aufgabenkreis der Zusatzbetreuerin ..........bleibt unverändert und umfasst:

Gesundheitsfürsorge, alle Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Ämtern, Befugnis zum Empfang von Post, Befugnis zum Widerruf von Vollmachten.

Zusatzbetreuerin ..........und Betreuer ..........können in dem ihnen übertragenen Aufgabenkreis Angelegenheiten alleine besorgen.

Das Gericht wird spätestens bis zum 11.01.2019 erneut prüfen, ob die Hilfe durch Betreuung weiter erforderlich ist.

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