18 F 131/14•Amtsgericht Waldbröl, 2014-08-18, 18 F 131/14
Amtsgericht Waldbröl, 2014-08-18, 18 F 131/14
18 F 131/14Gericht erster Instanz18.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Waldbröl — 18 F 131/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-18
Aktenzeichen: 18 F 131/14
ECLI: ECLI:DE:AGGM2:2014:0818.18F131.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Mutter wird die elterliche Sorge für J.-L. H, geb. am 09.07.2013 entzogen und Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird bestellt: Kreisjugendamt des A-Kreises in B.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 3.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).
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