Amtsgericht Waldbröl, 2014-10-31, 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14

44 OWI-225 Js 1055/14-121/14Gericht erster Instanz31.10.2014

Regest

Geräte wie ein iPOD, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, fallen nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 StVO.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Waldbröl — 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-31

Aktenzeichen: 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14

ECLI: ECLI:DE:AGGM2:2014:1031.44OWI225JS1055.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 44 Owi

Leitsätze

Geräte wie ein iPOD, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, fallen nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 StVO.

Tenor

Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene selbst.

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