1 C 307/91•Amtsgericht Wipperfürth, 1991-11-26, 1 C 307/91
Amtsgericht Wipperfürth, 1991-11-26, 1 C 307/91
1 C 307/91Gericht erster Instanz26.11.1991
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wipperfürth — 1 C 307/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-11-26
Aktenzeichen: 1 C 307/91
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:1991:1126.1C307.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300, 00 DM abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet seinerseits vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.
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