Amtsgericht Wipperfürth, 2010-01-12, 1 C 251/09

1 C 251/09Gericht erster Instanz12.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wipperfürth — 1 C 251/09 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-12

Aktenzeichen: 1 C 251/09

ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2010:0112.1C251.09.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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