9C115/17•Amtsgericht Wipperfürth, 2018-07-05, 9C115/17
Amtsgericht Wipperfürth, 2018-07-05, 9C115/17
9C115/17Gericht erster Instanz05.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wipperfürth — 9C115/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-05
Aktenzeichen: 9C115/17
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2018:0705.9C115.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.9
Normen: §§ 398 BGB, 7, 17 StVG, 115 VVG
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.062,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Beklagte darf ebenfalls die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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