15 M 2263/09•Amtsgericht Gütersloh, 2009-12-30, 15 M 2263/09
Amtsgericht Gütersloh, 2009-12-30, 15 M 2263/09
15 M 2263/09Gericht erster Instanz30.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gütersloh — 15 M 2263/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-30
Aktenzeichen: 15 M 2263/09
ECLI: ECLI:DE:AGGT:2009:1230.15M2263.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
In Stattgabe der Erinnerung des Schuldners vom 24.8.2009 gegen den Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss der Oberjustizkasse Hamm vom 29.5.2009 zu oben bei der
Gläubigerin angegebenem Kassenzeichen wird mit Wirkkraft ab Rechtskraft dieses heutigen
Beschlusses der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vom 29.5.2009 aufgehoben.
Die Kosten werden der Gläubigerin auferlegt nach Verfahrenswert von 7211,70 €.
Dem Schuldner wird für das Erinnerungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt unter
anwaltlicher Beiordnung von Rechtsanwalt... .
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