Amtsgericht Gütersloh, 2009-12-30, 15 M 2263/09

15 M 2263/09Gericht erster Instanz30.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gütersloh — 15 M 2263/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-30

Aktenzeichen: 15 M 2263/09

ECLI: ECLI:DE:AGGT:2009:1230.15M2263.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

In Stattgabe der Erinnerung des Schuldners vom 24.8.2009 gegen den Pfändungs- und

Überweisungsbeschluss der Oberjustizkasse Hamm vom 29.5.2009 zu oben bei der

Gläubigerin angegebenem Kassenzeichen wird mit Wirkkraft ab Rechtskraft dieses heutigen

Beschlusses der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vom 29.5.2009 aufgehoben.

Die Kosten werden der Gläubigerin auferlegt nach Verfahrenswert von 7211,70 €.

Dem Schuldner wird für das Erinnerungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt unter

anwaltlicher Beiordnung von Rechtsanwalt... .

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