11a L 008/16•Amtsgericht Gütersloh, 2018-08-04, 11a L 008/16
Amtsgericht Gütersloh, 2018-08-04, 11a L 008/16
11a L 008/16Gericht erster Instanz04.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gütersloh — 11a L 008/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-04
Aktenzeichen: 11a L 008/16
ECLI: ECLI:DE:AGGT:2018:0804.11A.L008.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Grundbuchamt
Tenor
Auf die Erinnerung des Finanzamtes X vom 02.03.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Gütersloh vom 16.01.2018 wird die getroffene Verfahrensanweisung an die Zwangsverwalterin zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unzulässig erklärt und der genannte Beschluss aufgehoben.
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