Amtsgericht Gütersloh, 2018-08-04, 11a L 008/16

11a L 008/16Gericht erster Instanz04.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gütersloh — 11a L 008/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-04

Aktenzeichen: 11a L 008/16

ECLI: ECLI:DE:AGGT:2018:0804.11A.L008.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Grundbuchamt

Tenor

Auf die Erinnerung des Finanzamtes X vom 02.03.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Gütersloh vom 16.01.2018 wird die getroffene Verfahrensanweisung an die Zwangsverwalterin zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unzulässig erklärt und der genannte Beschluss aufgehoben.

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