15 C 63/03•Amtsgericht Grevenbroich, 2004-11-08, 15 C 63/03
Amtsgericht Grevenbroich, 2004-11-08, 15 C 63/03
15 C 63/03Gericht erster Instanz08.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Grevenbroich — 15 C 63/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-08
Aktenzeichen: 15 C 63/03
ECLI: ECLI:DE:AGGV:2004:1108.15C63.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu
93/100, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 7/100.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können jeweils die Zwangsvollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden
Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger zuvor in
gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheitsleistung kann durch die Bürgschaft einer
großen deutschen Bank, Sparkasse oder Genossenschafts-
bank erbracht werden.
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