16 C 149/07•Amtsgericht Grevenbroich, 2007-11-30, 16 C 149/07
Amtsgericht Grevenbroich, 2007-11-30, 16 C 149/07
16 C 149/07Gericht erster Instanz30.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Grevenbroich — 16 C 149/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-30
Aktenzeichen: 16 C 149/07
ECLI: ECLI:DE:AGGV:2007:1130.16C149.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1004,48 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 75% und die Klägerin zu 25%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.