16 C 158/10•Amtsgericht Grevenbroich, 2010-09-27, 16 C 158/10
Amtsgericht Grevenbroich, 2010-09-27, 16 C 158/10
16 C 158/10Gericht erster Instanz27.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Grevenbroich — 16 C 158/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-27
Aktenzeichen: 16 C 158/10
ECLI: ECLI:DE:AGGV:2010:0927.16C158.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: § 7 Abs. 1 StVG, §§ 249 ff. BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 470,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 43,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2009 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.