Amtsgericht Grevenbroich, 2010-09-27, 16 C 158/10

16 C 158/10Gericht erster Instanz27.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Grevenbroich — 16 C 158/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-27

Aktenzeichen: 16 C 158/10

ECLI: ECLI:DE:AGGV:2010:0927.16C158.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Normen: § 7 Abs. 1 StVG, §§ 249 ff. BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 470,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 43,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2009 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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