Amtsgericht Grevenbroich, 2012-10-15, 9 C 255/11

9 C 255/11Gericht erster Instanz15.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Grevenbroich — 9 C 255/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-15

Aktenzeichen: 9 C 255/11

ECLI: ECLI:DE:AGGV:2012:1015.9C255.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht N.

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 957,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 29.07.2011 zu zahlen sowie den Kläger von seinen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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