27 C 145/12•Amtsgericht Grevenbroich, 2013-01-31, 27 C 145/12
Amtsgericht Grevenbroich, 2013-01-31, 27 C 145/12
27 C 145/12Gericht erster Instanz31.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Grevenbroich — 27 C 145/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-31
Aktenzeichen: 27 C 145/12
ECLI: ECLI:DE:AGGV:2013:0131.27C145.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 161,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte C. aus I. in Höhe von 39,00 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2012 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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