27 C 81/15•Amtsgericht Grevenbroich, 2016-03-02, 27 C 81/15
Amtsgericht Grevenbroich, 2016-03-02, 27 C 81/15
27 C 81/15Gericht erster Instanz02.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Grevenbroich — 27 C 81/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-02
Aktenzeichen: 27 C 81/15
ECLI: ECLI:DE:AGGV:2016:0302.27C81.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Direktorin des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages zahlt.
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