Amtsgericht Grevenbroich, 2016-03-02, 27 C 81/15

27 C 81/15Gericht erster Instanz02.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Grevenbroich — 27 C 81/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-02

Aktenzeichen: 27 C 81/15

ECLI: ECLI:DE:AGGV:2016:0302.27C81.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Direktorin des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages zahlt.

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