9 C 197/89•Amtsgericht Hagen, 1989-10-25, 9 C 197/89
Amtsgericht Hagen, 1989-10-25, 9 C 197/89
9 C 197/89Gericht erster Instanz25.10.1989
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 9 C 197/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-10-25
Aktenzeichen: 9 C 197/89
ECLI: ECLI:DE:AGHA:1989:1025.9C197.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3000,- DM nebst 4 %
Zinsen ab dem 01.11.1988 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4000,- DM
vorläufig vollstreckbar.
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