Amtsgericht Hagen, 1989-10-25, 9 C 197/89

9 C 197/89Gericht erster Instanz25.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 9 C 197/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-10-25

Aktenzeichen: 9 C 197/89

ECLI: ECLI:DE:AGHA:1989:1025.9C197.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3000,- DM nebst 4 %

Zinsen ab dem 01.11.1988 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4000,- DM

vorläufig vollstreckbar.

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