16 C 680/04•Amtsgericht Hagen, 2005-04-05, 16 C 680/04
Amtsgericht Hagen, 2005-04-05, 16 C 680/04
16 C 680/04Gericht erster Instanz05.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 16 C 680/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-05
Aktenzeichen: 16 C 680/04
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:0405.16C680.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: hat das Amtsgericht Hagen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 56,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 04.08.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelasssen.
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