8 III 58/05•Amtsgericht Hagen, 2005-06-03, 8 III 58/05
Amtsgericht Hagen, 2005-06-03, 8 III 58/05
8 III 58/05Gericht erster Instanz03.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 8 III 58/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-03
Aktenzeichen: 8 III 58/05
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:0603.8III58.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: durch die Richterin am Amtsgericht C für Recht erkannt
Tenor
Die Berichtigung des Geburtenbuches Nr. des
Standesamts I dahin, dass der Vorname des
Kindesvaters in dem Randvermerk vom 11. April 2000
Nicolaos lautet, wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kindesvaters als
Antragsteller.
Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf 4.000,00 €.
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