Amtsgericht Hagen, 2005-11-15, 17 C 397/05

17 C 397/05Gericht erster Instanz15.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 17 C 397/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-15

Aktenzeichen: 17 C 397/05

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:1115.17C397.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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