19 C 266/05•Amtsgericht Hagen, 2005-11-21, 19 C 266/05
Amtsgericht Hagen, 2005-11-21, 19 C 266/05
19 C 266/05Gericht erster Instanz21.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 19 C 266/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-21
Aktenzeichen: 19 C 266/05
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:1121.19C266.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 815,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2004 aus 800,00 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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