11 C 113/04•Amtsgericht Hagen, 2005-11-29, 11 C 113/04
Amtsgericht Hagen, 2005-11-29, 11 C 113/04
11 C 113/04Gericht erster Instanz29.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 11 C 113/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-29
Aktenzeichen: 11 C 113/04
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:1129.11C113.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 665,74 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2004 zuzüglich 6,00 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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