Amtsgericht Hagen, 2006-05-12, 16 C 322/04

16 C 322/04Gericht erster Instanz12.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 16 C 322/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-12

Aktenzeichen: 16 C 322/04

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2006:0512.16C322.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: BGB § 823 Abs. 2, § 831

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.300,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 07.02.2005 Y um Y gegen Rückübertragung der erworbenen Rechte aus dem Zeichnungsschein vom 01.01.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar.

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