10 C 84/07•Amtsgericht Hagen, 2007-06-04, 10 C 84/07
Amtsgericht Hagen, 2007-06-04, 10 C 84/07
10 C 84/07Gericht erster Instanz04.06.2007
Regest
Die Zustellung einer Unterlassungs-/Widerrufsklage an einen in einem anderen Verfahren tätigen gerichtlich bestellten Sachverständigen ist unzulässig
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 10 C 84/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-04
Aktenzeichen: 10 C 84/07
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2007:0604.10C84.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: §§ 72, 73 ZPO analog
Leitsätze
Die Zustellung einer Unterlassungs-/Widerrufsklage an einen in einem anderen Verfahren tätigen gerichtlich bestellten Sachverständigen ist unzulässig
Tenor
ist die Zustellung der Klageschrift entsprechend § 72 ZPO neuer Fassung unzulässig.
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