Amtsgericht Hagen, 2007-06-04, 10 C 84/07

10 C 84/07Gericht erster Instanz04.06.2007

Regest

Die Zustellung einer Unterlassungs-/Widerrufsklage an einen in einem anderen Verfahren tätigen gerichtlich bestellten Sachverständigen ist unzulässig

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 10 C 84/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-04

Aktenzeichen: 10 C 84/07

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2007:0604.10C84.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: §§ 72, 73 ZPO analog

Leitsätze

Die Zustellung einer Unterlassungs-/Widerrufsklage an einen in einem anderen Verfahren tätigen gerichtlich bestellten Sachverständigen ist unzulässig

Tenor

ist die Zustellung der Klageschrift entsprechend § 72 ZPO neuer Fassung unzulässig.

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