9 C 500/07•Amtsgericht Hagen, 2008-04-14, 9 C 500/07
Amtsgericht Hagen, 2008-04-14, 9 C 500/07
9 C 500/07Gericht erster Instanz14.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 9 C 500/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-14
Aktenzeichen: 9 C 500/07
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2008:0414.9C500.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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