Amtsgericht Hagen, 2010-09-20, 143 C 94/09

143 C 94/09Gericht erster Instanz20.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 143 C 94/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-20

Aktenzeichen: 143 C 94/09

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2010:0920.143C94.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 143 C

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst, die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen sie als Gesamtschuldner.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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