Amtsgericht Hagen, 2010-10-04, 142 C 35/10

142 C 35/10Gericht erster Instanz04.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 142 C 35/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-04

Aktenzeichen: 142 C 35/10

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2010:1004.142C35.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 142 des Amtsgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in

Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

  1. Die Berufung wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

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