142 C 35/10•Amtsgericht Hagen, 2010-10-04, 142 C 35/10
Amtsgericht Hagen, 2010-10-04, 142 C 35/10
142 C 35/10Gericht erster Instanz04.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 142 C 35/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-04
Aktenzeichen: 142 C 35/10
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2010:1004.142C35.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 142 des Amtsgerichts
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in
Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.
- Die Berufung wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.