Amtsgericht Hagen, 2010-11-23, 15 C 286/10

15 C 286/10Gericht erster Instanz23.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 15 C 286/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-23

Aktenzeichen: 15 C 286/10

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2010:1123.15C286.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 800,79 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2010.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt es jedoch nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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