134 F 233/09•Amtsgericht Hagen, 2010-11-24, 134 F 233/09
Amtsgericht Hagen, 2010-11-24, 134 F 233/09
134 F 233/09Gericht erster Instanz24.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 134 F 233/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 134 F 233/09
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2010:1124.134F233.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 134 F des Amtsgerichts
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Oberlandesgerichts I2 vom 04.07.2004, Aktenzeichen 5 UF 441/03, wird der Antragsteller verpflichtet, in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 458,44 Euro und ab dem 01.07.2010 nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 394,17 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
Der Verfahrenswert wird auf 9360,00 Euro festgesetzt.
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