Amtsgericht Hagen, 2011-05-12, 10 C 566/10

10 C 566/10Gericht erster Instanz12.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 10 C 566/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-12

Aktenzeichen: 10 C 566/10

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2011:0512.10C566.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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