Amtsgericht Hagen, 2011-07-25, 134 F 71/06

134 F 71/06Gericht erster Instanz25.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 134 F 71/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-25

Aktenzeichen: 134 F 71/06

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2011:0725.134F71.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 134 F des Amtsgerichts

Tenor

I. Die am 21. Juli 1982 vor dem Standesbeamten des Standesamts in L2 am Rhein (Heiratsregister Nr. 436) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

II. Zu Lasten der bei dem Versorgungsträger des Ehemannes - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe - erworbenen Versorgungsanwartschaften werden Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 823,74 €, bezogen auf den 31. Mai 2004 als Ende der Ehezeit, auf dem Versicherungskonto Nr. 56 120958 S 555 der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung Bund begründet.

Es wird angeordnet, dass der zu begründende Monatsbetrag von dem zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Entgeltpunkte (West) umzurechnen ist.

III. Der Antragsteller wird verurteilt, ab Rechtskraft der Scheidung monatlichen Elementarunterhalt von 3.132,49 € und monatlichen Altersvorsorgeunterhalt von 1.028,55 € zu zahlen. Im übrigen wird die Klage der Antragsgegnerin abgewiesen.

Der Anspruch wird bis zum 31.08.2013 befristet.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

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