Amtsgericht Hagen, 2011-08-12, 130 F 131/11

130 F 131/11Gericht erster Instanz12.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 130 F 131/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-12

Aktenzeichen: 130 F 131/11

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2011:0812.130F131.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 130 F des Amtsgerichts

Tenor

wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 09.01.2008 (Aktenzeichen 58 F 166/06) ohne Sicherheitsleistung einstweilen ein-gestellt (entsprechend § 769 ZPO),

bis über den Antrag in dieser Instanz abschließend entschieden ist.

Es bleibt vorbehalten, diesen Beschluss nach evtl. Stellungnahme der Gegenseite aufzuheben oder abzuändern.

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