130 F 131/11•Amtsgericht Hagen, 2011-08-12, 130 F 131/11
Amtsgericht Hagen, 2011-08-12, 130 F 131/11
130 F 131/11Gericht erster Instanz12.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 130 F 131/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-12
Aktenzeichen: 130 F 131/11
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2011:0812.130F131.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 130 F des Amtsgerichts
Tenor
wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 09.01.2008 (Aktenzeichen 58 F 166/06) ohne Sicherheitsleistung einstweilen ein-gestellt (entsprechend § 769 ZPO),
bis über den Antrag in dieser Instanz abschließend entschieden ist.
Es bleibt vorbehalten, diesen Beschluss nach evtl. Stellungnahme der Gegenseite aufzuheben oder abzuändern.
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