Amtsgericht Hagen, 2014-02-18, 49 M 91/14

49 M 91/14Gericht erster Instanz18.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 49 M 91/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-18

Aktenzeichen: 49 M 91/14

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2014:0218.49M91.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Mahnabteilung

Tenor

Auf die Erinnerung des Gläubigers vom 15.01.2014 wird der Obergerichtsvollzieher E angewiesen, die beantragten Fremdauskünfte einzuholen.

Die Kosten der Erinnerung trägt der Schuldner.

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