129 F 189/13•Amtsgericht Hagen, 2014-03-11, 129 F 189/13
Amtsgericht Hagen, 2014-03-11, 129 F 189/13
129 F 189/13Gericht erster Instanz11.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 129 F 189/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-11
Aktenzeichen: 129 F 189/13
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2014:0311.129F189.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt Iserlohn zur Steuernummer #####/####/1103 ZAG sein Einverständnis dahingehend zu erklären, dass eine Aufteilung der Steuern für die Kalenderjahre 2009, 2010 und 2011 gemäß der §§ 268 bis 280 der Abgabenordnung durch das Finanzamt Iserlohn gemäß Aufteilungsbescheiden vom 13.05.2013 nicht erfolgt und die entsprechenden Aufteilungsbescheide des Finanzamtes Iserlohn aufgehoben werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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