Amtsgericht Hagen, 2015-05-17, 71 Ls-720 Js 37/14 - 7/14 [e]

71 Ls-720 Js 37/14 - 7/14 [e]Gericht erster Instanz17.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 71 Ls-720 Js 37/14 - 7/14 [e] — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-17

Aktenzeichen: 71 Ls-720 Js 37/14 - 7/14 [e]

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2015:0517.71LS720JS37.14.7.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer - erweitertes Schöffengericht -

Tenor

I.

Der Angeklagte P wird wegen fahrlässiger Tötung tateinheitlich mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

II.

Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von 4 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

III.

Der Angeklagte B wird freigesprochen.

IV.

Der Angeklagte P trägt die Kosten des Verfahrens, die Auslagen der Nebenklage sowie seine eigenen notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt wurde; soweit der Angeklagte B freigesprochen wurde fallen die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Angewandte Vorschriften: §§ 222, 229, 52, 69, 69a StGB.

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