Amtsgericht Hagen, 2016-05-06, 44 M 0201-16

44 M 0201-16Gericht erster Instanz06.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 44 M 0201-16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-06

Aktenzeichen: 44 M 0201-16

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2016:0506.44M0201.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

wird in Abänderung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Hagen vom 09.02.2016 - 44 M 201/16 - gemäß § 850h ZPO angeordnet, dass der Drittschuldner die Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages so zu behandeln hat, als würde das Einkommen nach Steuerklasse IV (vier) versteuert werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin, § 788 ZPO.

Die Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.

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