Amtsgericht Hagen, 2017-02-06, 10 C 499/15

10 C 499/15Gericht erster Instanz06.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 10 C 499/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-06

Aktenzeichen: 10 C 499/15

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2017:0206.10C499.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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