81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17•Amtsgericht Hagen, 2018-03-16, 81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17
Amtsgericht Hagen, 2018-03-16, 81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17
81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17Gericht erster Instanz16.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-16
Aktenzeichen: 81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2018:0316.81LS151JS108.17.1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Jugendschöffengericht
Tenor
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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