Amtsgericht Hagen, 2018-03-16, 81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17

81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17Gericht erster Instanz16.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-16

Aktenzeichen: 81 Ls - 151 Js 108/17 - 172/17

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2018:0316.81LS151JS108.17.1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Jugendschöffengericht

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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