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142 C 70/20•Amtsgericht Hagen, 2022-07-13, 142 C 70/20
142 C 70/20Gericht erster Instanz13.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-13
Aktenzeichen: 142 C 70/20
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2022:0713.142C70.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 316,54 EUR für den Zeitraum vom 21.08.2020 bis 13.01.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 43 Prozent und die Beklagte zu 57 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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