Amtsgericht Hamm, 1996-11-13, 17 C 435/96

17 C 435/96Gericht erster Instanz13.11.1996

Regest

Der Anspruch aus § 22 Nachbarrechtsgesetz NW kann nicht im Wege der Selbsthilfe durchgesetzt werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 17 C 435/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-13

Aktenzeichen: 17 C 435/96

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:1996:1113.17C435.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB §856; BGB §862; Nachbarrechtsgesetz NW §22

Leitsätze

Der Anspruch aus § 22 Nachbarrechtsgesetz NW kann nicht im Wege der Selbsthilfe durchgesetzt werden.

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 04.09.1996 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsbeklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert (§ 25 Abs. 2 GKG): 2.000,00 DM.

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