13 Ds 206/05•Amtsgericht Hamm, 2005-06-28, 13 Ds 206/05
Amtsgericht Hamm, 2005-06-28, 13 Ds 206/05
13 Ds 206/05Gericht erster Instanz28.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 13 Ds 206/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-28
Aktenzeichen: 13 Ds 206/05
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2005:0628.13DS206.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendrichter
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Von Kostenerhebung wird abgesehen.
Angewandte Vorschriften: §§ 86 a I 4, 223 I, 230, 53 StGB, 1, 3, JGG.
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