Amtsgericht Hamm, 2007-04-10, 17 C 409/06

17 C 409/06Gericht erster Instanz10.04.2007

Regest

UPE-Aufschläge sind ebenso wie Verbringungskosten zum Lackierer auch bei fiktiver Abrechnung nach einem Sachverständigengutachten erstattungsfähig.Die Auslagenpauschale beträgt weiterhin 25,00 €.Ein Geschädigter kann Stundenverrechnungssätze gemäß den Preisen örtlicher markengebundener Fachwerkstätten verlangen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 17 C 409/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-10

Aktenzeichen: 17 C 409/06

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2007:0410.17C409.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: BGB § 249, BGB § 251

Leitsätze

UPE-Aufschläge sind ebenso wie Verbringungskosten zum Lackierer auch bei fiktiver Abrechnung nach einem Sachverständigengutachten erstattungsfähig.Die Auslagenpauschale beträgt weiterhin 25,00 €.Ein Geschädigter kann Stundenverrechnungssätze gemäß den Preisen örtlicher markengebundener Fachwerkstätten verlangen.

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 229,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, höchstens 6,95 %, seit dem 29.06.05 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 229,40 €

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