17 C 115/07•Amtsgericht Hamm, 2007-08-01, 17 C 115/07
Amtsgericht Hamm, 2007-08-01, 17 C 115/07
17 C 115/07Gericht erster Instanz01.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 17 C 115/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-01
Aktenzeichen: 17 C 115/07
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2007:0801.17C115.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 339, BGB-InfoV
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: 1.000,00 EUR.
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