17 C 155/07•Amtsgericht Hamm, 2007-08-10, 17 C 155/07
Amtsgericht Hamm, 2007-08-10, 17 C 155/07
17 C 155/07Gericht erster Instanz10.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 17 C 155/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-10
Aktenzeichen: 17 C 155/07
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2007:0810.17C155.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Normen: STVG §§ 7, 18; StVO § 4
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 147,92 € und 46,41 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 19.04.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¾, die Beklagten zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 591,88 EUR.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
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