17 C 353/07•Amtsgericht Hamm, 2007-09-13, 17 C 353/07
Amtsgericht Hamm, 2007-09-13, 17 C 353/07
17 C 353/07Gericht erster Instanz13.09.2007
Regest
Die Rücknahme einer negativen Bewertung bei ebay kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, sondern muss der Entscheidung im Hauptverfahren vorbehalten bleiben.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 17 C 353/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-13
Aktenzeichen: 17 C 353/07
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2007:0913.17C353.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: ZPO §§ 935, 940
Leitsätze
Die Rücknahme einer negativen Bewertung bei ebay kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, sondern muss der Entscheidung im Hauptverfahren vorbehalten bleiben.
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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