Amtsgericht Hamm, 2008-03-26, 17 C 62/08

17 C 62/08Gericht erster Instanz26.03.2008

Regest

Angebot des Gratisversand von SMS im InternetKeine stillschweigende Vergütungsvereinbarung, wenn durch zahlreiche Verwendung der Begriffe „free“, „gratis“ und „umsonst“ der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wirdGgf. überraschende Vergütungsregelung in AGB

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 17 C 62/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-26

Aktenzeichen: 17 C 62/08

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2008:0326.17C62.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: BGB §§ 305 c, 612 Abs. 1

Leitsätze

Angebot des Gratisversand von SMS im InternetKeine stillschweigende Vergütungsvereinbarung, wenn durch zahlreiche Verwendung der Begriffe „free“, „gratis“ und „umsonst“ der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wirdGgf. überraschende Vergütungsregelung in AGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt..

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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